Denkmalförderrichtlinie
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Wenn Sie Investitionen in die Erhaltung von Denkmalen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei denkmalpflegerischen Vorhaben an hessischen Kulturdenkmälern oder an Teilen von diesen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie für denkmalbedingte Mehraufwendungen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Dringlichkeit der Maßnahme und der Bedeutung des Kulturdenkmals ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 31.1. eines Jahres an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Denkmalförderrichtlinie
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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