Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (externer Link)
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Wer kann Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) beantragen?+
Was wird mit Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) gefördert?+
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