Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)
Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
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Was wird mit Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert?+
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