Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50
L-Bank
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.
Die L-Bank unterstützt in einigen ihrer gewerblichen Förderprogramme Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln durch Übernahme einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.
Sie erhalten die Bürgschaft für Vorhaben in folgenden Darlehensprogrammen der L-Bank:
Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 50 Prozent der Kreditsumme.
Die L-Bank verbürgt Kredite mit einem Volumen von über EUR 4 Millionen bis EUR 30 Millionen. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50
Wer kann Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50 beantragen?+
Was wird mit Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50 gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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