Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
L-Bank
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Die L-Bank unterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.
Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
Wer kann Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft beantragen?+
Was wird mit Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft gefördert?+
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