Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten.
Die Bürgschaftsbank Thüringen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unterstützen Sie als eigenkapitalschwache Existenzgründerin/eigenkapitalschwachen Existenzgründer oder als bestehendes Unternehmen durch eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung, wenn Sie nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen.
bis zu einem Finanzierungsbedarf von EUR 500.000.
Sie erhalten die Förderung als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, bis maximal EUR 250.000. Sie können zusätzlich eine stille Beteiligung bis zu EUR 250.000 erhalten.
Die Laufzeit beträgt für BBT/MBG kombi beträgt bis zu 10 Jahre.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi
Wer kann Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi beantragen?+
Was wird mit Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi gefördert?+
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