Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Nordrhein-Westfalen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als freiberuflich Tätige und Tätigen, als Person mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft oder als an dem Unternehmen beteiligte Person in leitender Position in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Höhe des Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent des zugrundeliegenden Kredits.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens EUR 1,25 Millionen. Für Bürgschaftsbeträge unter EUR 1,25 Millionen ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
Wer kann Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft beantragen?+
Was wird mit Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft gefördert?+
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