BürgschaftAktiv

Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

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Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Wer kann Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien) beantragen?+
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Was wird mit Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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