Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)
Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Diese Ausfallbürgschaft kann der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?+
Was wird mit Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert?+
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