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Bürgschaften des Bundes und der Länder

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Bürgschaften des Bundes und der Länder

Wer kann Bürgschaften des Bundes und der Länder beantragen?+
Bürgschaften des Bundes und der Länder richtet sich an Startup / junges Unternehmen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Bürgschaften des Bundes und der Länder gefördert?+
Bürgschaften des Bundes und der Länder fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen