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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen Investitionen tätigen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Sie als bestehendes Unternehmen und insbesondere als Existenzgründerin oder Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von

Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahre) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierung bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre), jedoch höchstens EUR 160.000 beziehungsweise bei Nachfolgefinanzierungen bis zu EUR 520.000.

Ihre Betriebsmittelfinanzierungen werden, wenn Sie ein etabliertes Unternehmen haben, das älter als 5 Jahre ist, normalerweise zu 60 Prozent verbürgt.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

startupkmu

Verfügbar in

bundesweit

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen