Blaues Band Deutschland – Auen
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Wenn Sie an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen Vorhaben planen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen durch Förderung folgender Einzel- und Verbundvorhaben:
Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen bitte per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)ein. Bitte nutzen Sie für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem easy-Online.
Eine Förderung aus dem Programm „Blaues Band Deutschland – Auen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Blaues Band Deutschland – Auen
Wer kann Blaues Band Deutschland – Auen beantragen?+
Was wird mit Blaues Band Deutschland – Auen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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