Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- oder Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Ihrer Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft.
Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Europäische Kommission / EISMEA
Bis zu 2,0 Mio. €
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
50 .000 € – 400 .000 €
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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