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Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichen ÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

thueringen

Häufige Fragen zu Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Wer kann Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung) beantragen?+
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Was wird mit Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung) gefördert?+
Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter…

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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