Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen
Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Garantien für Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen.
Es werden vornehmlich Garantien für die Mitfinanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, die Markteinführung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen übernommen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen
Wer kann Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen beantragen?+
Was wird mit Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen gefördert?+
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