Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)
Wenn Sie als Kommune temporäre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine, bereitstellen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, wenn Sie eine sogenannte „temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft (tkGU)“ zur Aufnahme insbesondere von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Zeitraum vom 29.11.2022 bis zum 31.12.2024 bereitstellen und unterhalten.
Sie bekommen die Förderung für die folgenden anfallenden Betriebskosten:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU)
Wer kann Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU) beantragen?+
Was wird mit Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU) gefördert?+
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