Berufsausbildungsförderung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb in Berlin Ausbildungsplätze anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie als ausbildenden Betrieb, um mehr betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen und deren Qualität zu verbessern.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder der Verbundausbildung oder bei Splitterberufen 6 Monate nach Start der auswärtigen Beschulung bei der Handwerkskammer Berlin.
Für die überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk (ÜLÜ), Modellversuche beziehungsweise Pilotprojekte stellen Sie Ihren Antrag bei der Senatsverwaltung Berlin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung. Anträge zur Förderung der überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk müssen Sie bis zum 1.12. für das folgende Kalenderjahr stellen.
Antragsberechtigt sind normalerweise die ausbildenden Betriebe mit Sitz in Berlin.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Berufsausbildungsförderung
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Was wird mit Berufsausbildungsförderung gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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