Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Beratung zu betriebswirtschaftlichen oder technischen Fragen in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+), wenn Sie externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, insbesondere um betriebswirtschaftliche und technische Fragen zu klären. Auch für Beratungsnetzwerke stehen Mittel zur Verfügung.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens online über das Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank.
Für organisationseigene Beratungen im Handwerk müssen Sie Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens einreichen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Wer kann Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen beantragen?+
Was wird mit Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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