ZuschussAktiv

Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

Wer kann Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023) beantragen?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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