Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wenn Sie ein Produktionsunternehmen eines beihilfefähigen Wirtschaftssektors oder eines Teilsektors im Bereich des europäischen Emissionshandels sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für indirekte CO2-Kosten bekommen.
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen durch Beihilfen für indirekte CO2-Kosten.
Sie erhalten die Förderung als nachschüssigen Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2023 bis 2030, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern (Strompreiskompensation).
Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage berechnet. Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich also aus der Summe aller Beihilfen für die einzelnen Anlagen des Antragstellers.
Die Beihilfen für indirekte CO2-Kosten beantragen Sie bis spätestens 30.09. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Wer kann Beihilfen für indirekte CO2-Kosten beantragen?+
Was wird mit Beihilfen für indirekte CO2-Kosten gefördert?+
Wie beantrage ich Beihilfen für indirekte CO2-Kosten?+
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