Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie
sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude
Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?+
Was wird mit Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude gefördert?+
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Individuell
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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