Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
kofinanzierung.bundesprogramm@ldbv.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.
Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Wer kann Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) beantragen?+
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