Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, falls diese dazu dienen, das dortige Potenzial für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Firmengemeinschaftsbüro, falls diese mindestens EUR 3.000 betragen. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 18 Monate.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Wer kann Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) beantragen?+
Was wird mit Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) gefördert?+
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