Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Ihnen als Landwirtin oder Landwirt einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Sie erhalten die Förderung in Gebieten in Sachsen-Anhalt bis zur Ertragsmesszahl 37.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Wer kann Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete beantragen?+
Was wird mit Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gefördert?+
Wie beantrage ich Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete?+
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