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Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.

Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Wer kann Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere beantragen?+
Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sh. Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Was wird mit Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere gefördert?+
Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Wie beantrage ich Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere?+
Der Antrag auf Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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