Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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–
Über dieses Programm
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Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kommunalen Aufgabenträger bei der Finanzierung der Lohnkostensteigerungen für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Wer kann Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?+
Was wird mit Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV gefördert?+
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