ZuschussAktiv

Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (externer Link)

Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kommunalen Aufgabenträger bei der Finanzierung der Lohnkostensteigerungen für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

kmu

Verfügbar in

rlp

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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