Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (externer Link)
Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kommunalen Aufgabenträger bei der Finanzierung der Lohnkostensteigerungen für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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