ZuschussAktiv

Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

thueringen

Häufige Fragen zu Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)

Wer kann Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) beantragen?+
Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in thueringen. Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Was wird mit Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) gefördert?+
Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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