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Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Erwachsenen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) einen Arbeitsplatz geben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Prämie erhalten.

Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Arbeitgebende, die langzeitarbeitslosen Erwachsenen (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis SGB II geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Außerdem bekommen Sie die Förderung für Sachkosten, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen beitragen.

Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

saarland

Häufige Fragen zu Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II

Wer kann Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II beantragen?+
Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in saarland. Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Erwachsenen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) einen Arbeitsplatz…
Wie beantrage ich Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II?+
Der Antrag auf Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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