Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha)
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zahl der erwachsenen Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten sowie geringen Grundbildungskompetenzen bedeutend gesenkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens durchführen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre, bei Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung) maximal 6 Jahre.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha)
Was wird mit Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener (Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha) gefördert?+
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